Abmahnhaie machen ein Geschäft daraus. Sie lauern auf Rechtsfehler und fordern dann Geld. Auch bei Websites und Newslettern wittern sie Blut. In diesem Newsletter erfahren Sie, wie Sie den Haiangriffen entgehen können.
Abmahnfallen des Monats
Sie erinnern sich an Herrn M. und an dessen Satz im Internet-Forum:
Ich habe auf meiner Homepage einen Newsletter (eigentlich
total für den A…., aber soll halt wichtig aussehen).
Nun, der Text ging noch weiter:
Jez bin ich auf der Suche nach einen Muster Disclaimer bzw.
AGBs für Newsletter. Sowas braucht man heute doch sicher.
Richtig, Herr M., für Ihren Newsletter sollten Sie die einschlägigen
Rechtsvorschriften kennen. Das gilt übrigens auch für Ihre Website.
Sonst drohen Ihnen teure Abmahnungen. Also der Reihe nach:
Ihre Website braucht ein Impressum
Dies alles gilt auch für Newsletter, hinter denen ein kommerzieller
Anbieter steckt. Also: Betreiber, ladungsfähige Anschrift, Telefon.
Je nach Branche weitere rechtliche Angaben. Und bei „journalistisch-
redaktionellen“ Newslettern zudem eine(n) inhaltlich Verantwortliche(n).
Wo das Impressum stehen muss
Im Prinzip können Sie dies selbst entscheiden. Aus der Rechtsprechung ergeben sich aber drei Grundbedingungen. Ihr Impressum muss
1. leicht erkennbar sein hinter Buttons wie „Impressum“, „Kontakt“
oder „Anbieterkennung“, nicht aber hinter einem „wir über uns“.
2. unmittelbar erreichbar sein. Konkret: Von jeder Einzelseite aus
mit maximal zwei Klicks. Dies gilt auch, wenn Sie im Newsletter
selbst kein Impressum haben, sondern auf die Website verlinken.
3. immer verfügbar sein. Auch bei Seiten im Auf- oder Umbau.
Ausnahmen von der Impressumspflicht
Rein private Websites und Newsletter brauchen kein Impressum. Also
Ihre Website mit Urlaubsfotos oder dem Blog Ihres Hausbaus. Oder ein
privater Newsletter mit Ihren Lieblingsrezepten und den Ihrer Freunde.
Was sonst noch wichtig ist
Je nach Inhalt Ihrer Website und Ihres Newsletters ein Haftungsausschluss (Disclaimer). Das Urheberrecht. An wen Sie Ihren Newsletter versenden dürfen. Und das Thema Abmelden. Im März-Newsletter erfahren Sie mehr.
ACHTUNG: Die Hinweise in diesem Newsletter basieren auf allgemein zugänglichen Informationen. Trotz aller Sorgfalt übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Diese Hinweise stellen auch keine Rechtsberatung dar.
Stand Februar 2013
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Abmahnfallen des Monats (2)
Vier juristische Angriffspunkte auf Ihren Newsletter gibt es außer dem Impressum: das Urheberrecht; die Erlaubnis der Empfänger, dass Sie ihnen den Newsletter zusenden dürfen; die Abmeldung von Ihrem Newsletter; externe Links. – Also der Reihe nach:
Hüten Sie sich vor „Copy and Paste“
In Ihrem Newsletter dürfen Sie nur Texte verwenden, die Sie selbst verfasst haben. Auch wenn im Internet scheinbar alles frei ist: Mit „Copy and Paste“ verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.
Dieses Recht gilt auch für Fotos, Grafiken, Stadtpläne, Landkarten. Es sei denn, der Verfasser gibt ein Dokument ausdrücklich frei. Sonst dürfen Sie höchsten einzelne Sätze oder Passagen zitieren. Oder Sie besorgen sich eine Abdruck-Genehmigung des Urhebers.
Einen Link zu einer fremden Website dürfen Sie ohne Erlaubnis des
Betreibers setzen. Wer eine Website schaltet, will gefunden werden.
Holen Sie sich das Ja Ihrer Leser
Einen kommerziellen Newsletter dürfen Sie nur auf Anforderung
versenden – auch wenn Sie im Newsletter selbst nichts verkaufen.
„Kommerziell“ heißt: In Ihrem Newsletter geht es um Themen, von
denen Ihr Unternehmen lebt. Im Streitfall müssen Sie also belegen
können, dass der Empfänger Ihren Newsletter bestellt hat („opt-in“).
Also: Bewahren Sie die Anmelde-E-Mail auf. Oder nutzen Sie eine
Anmeldefunktion mit Bestätigung („double-opt-in“). Das Programm
sendet automatisch eine Bestätigungsanfrage an die Mailadresse,
die auf der Anmeldung eingetragen wurde. Die Anmeldung wird
erst dann wirksam, wenn der Mailadressen-Inhaber sie bestätigt.
Versenden Sie Ihren Newsletter nie ohne Anmeldung! Rechtlich wäre dies „unverlangte Werbung“, und das kann teuer werden.
Machen Sie das Abmelden einfach
Ihre Abonnenten müssen jederzeit kündigen können. Geben Sie in jeder Ausgabe einen Hinweis, wo und wie man Ihren Newsletter abbestellen kann. Nennen Sie die entsprechende E-Mail-Adresse oder schalten Sie eine Abmeldefunktion mit einem Link. Sie können juristisch Ärger bekommen, wenn die Abmeldemöglichkeit fehlt.
Schützen Sie sich vor Gefahren durch Links
Nehmen wir einmal an: Sie setzen in Ihrem Newsletter einen
Link zu einer fremden Website, die brauchbare Hinweise zu
Ihrem Thema enthält. Später stellt sich heraus: Einige Inhalte
dieser fremden Website verstoßen gegen das Gesetz.
Auch Sie als Link-Setzer können rechtlich belangt werden – es
sei denn, Sie sichern sich ab: mit einem Haftungsausschluss
(„Disclaimer“). Ein Beispiel finden Sie unten im Impressum.
Stand März 2013
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