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Urheberrecht im Web

 

Gegen Abmahn-Angriffe wegen Ihres Impressums sind Sie mit dem Februar-Newsletter präpariert. Aber Abmahn-Haie sind erfinderisch. Heute erfahren Sie, worauf Sie bei Ihrem eigenen Newsletter noch achten müssen.


Abmahnfallen des Monats (2)

Vier juristische Angriffspunkte auf Ihren Newsletter gibt es außer dem Impressum: das Urheberrecht; die Erlaubnis der Empfänger, dass Sie ihnen den Newsletter zusenden dürfen; die Abmeldung von Ihrem Newsletter; externe Links. – Also der Reihe nach:

Hüten Sie sich vor „Copy and Paste“

In Ihrem Newsletter dürfen Sie nur Texte verwenden, die Sie selbst verfasst haben. Auch wenn im Internet scheinbar alles frei ist: Mit „Copy and Paste“ verstoßen Sie gegen das Urheberrecht.

Dieses Recht gilt auch für Fotos, Grafiken, Stadtpläne, Landkarten. Es sei denn, der Verfasser gibt ein Dokument ausdrücklich frei. Sonst dürfen Sie höchsten einzelne Sätze oder Passagen zitieren. Oder Sie besorgen sich eine Abdruck-Genehmigung des Urhebers. 

Einen Link zu einer fremden Website dürfen Sie ohne Erlaubnis des
Betreibers setzen. Wer eine Website schaltet, will gefunden werden.

Holen Sie sich das Ja Ihrer Leser

Einen kommerziellen Newsletter dürfen Sie nur auf Anforderung versenden – auch wenn Sie im Newsletter selbst nichts verkaufen.
„Kommerziell“ heißt: In Ihrem Newsletter geht es um Themen, von denen Ihr Unternehmen lebt. Im Streitfall müssen Sie also belegen können, dass der Empfänger Ihren Newsletter bestellt hat („opt-in“).

Also: Bewahren Sie die Anmelde-E-Mail auf. Oder nutzen Sie eine Anmeldefunktion mit Bestätigung („double-opt-in“). Das Programm
sendet automatisch eine Bestätigungsanfrage an die Mailadresse, die auf der Anmeldung eingetragen wurde. Die Anmeldung wird erst dann wirksam, wenn der Mailadressen-Inhaber sie bestätigt.

Versenden Sie Ihren Newsletter nie ohne Anmeldung! Rechtlich wäre dies „unverlangte Werbung“, und das kann teuer werden.

Machen Sie das Abmelden einfach

Ihre Abonnenten müssen jederzeit kündigen können. Geben Sie in jeder Ausgabe einen Hinweis, wo und wie man Ihren Newsletter abbestellen kann. Nennen Sie die entsprechende E-Mail-Adresse oder schalten Sie eine Abmeldefunktion mit einem Link. Sie können juristisch Ärger bekommen, wenn die Abmeldemöglichkeit fehlt.

Schützen Sie sich vor Gefahren durch Links

Nehmen wir einmal an: Sie setzen in Ihrem Newsletter einen Link zu einer fremden Website, die brauchbare Hinweise zu Ihrem Thema enthält. Später stellt sich heraus: Einige Inhalte dieser fremden Website verstoßen gegen das Gesetz.

Auch Sie als Link-Setzer können rechtlich belangt werden – es
sei denn, Sie sichern sich ab: mit einem Haftungsausschluss
(„Disclaimer“). Ein Beispiel finden Sie unten im Impressum.


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